Kostenübernahme
Kinder- und Jugendliche:
Bei Kindern und Jugendlichen ist unter Umständen eine Kostenübernahme der Behandlung durch den Bezirk Oberbayern oder das Jugendamt möglich.
Bei Kindern und Jugendlichen ist unter Umständen eine Kostenübernahme der Behandlung durch den Bezirk Oberbayern oder das Jugendamt möglich.